Vorbereiten des Auslandsaufenthalts
Sobald du offiziell von der Partneruniversität akzeptiert wurdest, erhältst du ein Bestätigungsschreiben (Acceptance Letter). Sende dieses bitte an das International Office.
Jetzt kannst du die letzten Vorbereitungen deines Auslandsaufenthalts beginnen:
- Visum beantragen (sofern nötig)
- für ausreichenden Versicherungsschutz für das Gastland sorgen (Kranken-, Unfall-, Reise- und Haftpflichtversicherung)
- eine Unterkunft finden
- Reisevorbereitungen treffen etc.
Auch das International Office deiner Gasthochschule kannst du jetzt zum weiteren Vorgehen um Rat fragen.
Während des Auslandsaufenthalts
Wenn sich zu Beginn oder während des Auslandsstudiums Änderungen in der Kurswahl ergeben sollten, musst du diese umgehend mit deiner Studiengangleitung absprechen und dir auf dem Learning Agreement bestätigen lassen. Damit stellst du die Anerkennung deiner Leistungen aus dem Ausland sicher.
Wenn bereits absehbar ist, dass du nicht ausreichend ECTS in deinem Auslandsstudium erbingen kannst (Kurse nicht bestanden, keine Kursänderung möglich), nimm bitte umgehend mit deiner Studiengangleitung Kontakt auf und bespreche die Möglichkeiten, die du hast, um deine ausstehenden Leistungen noch erbringen zu können.
Falls du aus irgendwelchen Gründen (Krankheit, Unfall, Unwohlsein etc.) deinen Auslandsaufenthalt abbrechen möchtest, nimm bitte schnellstmöglich Kontakt mit dem International Office und deiner Studiengangleitung auf, damit wir die weiteren Schritte besprechen können.
Nach der Rückkehr aus dem Ausland
Spätestens 30 Tage nach deinem letzten Studientag im Ausland musst du die folgenden Unterlagen beim SRH International Office einreichen:
- einen schriftlichen Bericht (deutsch/englisch, 2-4 Seiten, gerne mit Fotos) zu deinen Studienerfahrungen im Ausland mit Informationen zu deinen Vorbereitungen, Unterkunftssuche, Kurse an deiner Gasthochschule, Alltag in deinem Gastland und ein allgemeines Feedback zu deinen Erfahrungen. Der Bericht wird ggf. anderen interessierten Studierenden anonymisiert zur Verfügung gestellt.
- offizielles Transcript of records der absolvierten Kurse, die du an der Partnerhochschule im Ausland absolviert hast (wird von der Gasthochschule ausgestellt, bitte sende es auch für die Anerkennung an das Prüfungsamt)
- Erasmus+ und PROMOS geförderte Studierende müssen zusätzliche Unterlagen einreichen und werden darüber vom International Office informiert werden
Wir freuen uns, wenn du nach deiner Rückkehr dazu bereit bist deine Erfahrungen an andere Studierende der SRH weiterzugeben.