SRH Berlin University of Applied Sciences

Im Ausland studieren

Aktuelles Bewerbungsfristen für Platz an Partnerhochschulen

Sommersemester 2025:
15. August 2024

Wintersemester 2025/26:
15. Februar 2025

Bitte sende Deine Bewerbungsunterlagen per Email an: internationaloffice.hsbe@srh.de

weitere Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen und dem Bewerbungsprozess findest Du ...

HIER
Info Sessions

Info Meet Up! Auslandsstudium – Bewerbung & Finanzierung (Deutsch)
Donnerstag 25.04.2024 um 14.00 Uhr
Link


Info Meet Up! Study semester abroad – application & financing (English)
Friday 26.04.2024 at 12.00 pm
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Austauschprogramme

Studium an einer Partnerhochschule

Die SRH Berlin University of Applied Sciences pflegt Partnerschaften mit Universitäten von Osteuropa bis Nordamerika. Wir erweitern dieses Netzwerk fortlaufend, um dir noch weitere Möglichkeiten zu bieten.

Für dich ergeben sich aus diesem Netzwerk verschiedene Vorteile:

  • meist keine zusätzlichen Studien - und Prüfungsgebühren an den Partnerhochschulen
  • umfassende Unterstützung beim Bewerbungsprozess
  • möglicher Austausch mit ehemaligen SRH Outgoer- und derzeitigen Incoming-Austauschstudierenden über deine Wahl-Universität
  • Finanzielle Unterstützung über Erasmus+ und PROMOS möglich
Wie bewerben? Eine Anleitung.

Schritt für Schritt zur Wunsch-Universität

Bewerbungsunterlagen und Auswahlprozess für Nominierung

Bitte lade dir das Application form study abroad herunter, fülle es aus und reiche es zusammen mit den erforderlichen Dokumenten (Liste auf der letzen Formularseite) bis zur Bewerbungsfrist beim International Office ein.

Bewerbungsunterlagen:

  • Application form (ausgefüllt und unterschrieben)
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • aktuelles Transcript of records (oder Abiturzeugnis bei Bewerbungen von Erstsemester-Studierenden)
  • Nachweis der Sprachkenntnisse (Unterrichtssprache an Partnerhochschule)
  • Motivationsschreiben (1-2 Seiten)

Die Plätze an den Partnerhochschulen sind begrenzt. Sollten die Bewerbungen für eine Partnerhochschule die Zahl der freien Plätze übersteigen, findet ein Auswahlprozess statt.

Dabei gelten diese Regeln:

  • Wir berücksichtigen Bewerbungen, die bis zur Anmeldefrist eingegangen sind.
  • Ein Auslandssemester soll den interkulturellen Austausch fördern. Daher behandeln wir Anmeldungen von Studierenden, die in ihr Heimatland gehen möchten, mit geringerer Priorität (Beispiel: Du bist französische/r Staatsbürger/in und möchtest dein Auslandssemester in Paris verbringen).

Jede Bewerbung kann im Auswahlprozesses maximal 100 Punkte erreichen (+20 Bonus-Punkte). Die Punktzahl setzt sich aus folgenden Kategorien zusammen:

1. Gesamteindruck der Bewerbung (max. 25 Punkte)
2. Akademische Leistungen: Notendurchschnitt (max. 30 Punkte)
3. Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache der Gastuniversität (max. 30 Punkte)
4. Motivationsschreiben (max. 15 Punkte)
5. Bonus-Punkte: soziales und ökologisches Engagement (max. 20 Bonus-Punkte)

Detaillierte Informationen darüber, wie die Kriterien gewichtet werden, erhältst du im International Office.

Basierend auf diesen Auswahlkriterien wird für jede/n Studierende/n eine individuelle Punktzahl errechnet. Studierende mit der höchsten Punktzahl erhalten einen Platz an der Universität, den sie in der Bewerbung als erste Priorität genannt haben. Nachdem die Platzkapazitäten für eine Hochschule ausgeschöpft wird, erhält der/die Bewerber/in mit einem niedrigeren Score den Zweit- bzw. Drittwunsch.

Im Fall, dass zwei Studierende mit gleicher Punktzahl zur selben Universität gehen möchten, es aber nur noch einen freien Platz gibt, wird die Abiturnote in die Wertung mit einbezogen.

Wir informieren dich, sobald du einen Platz an einer unserer Partneruniversitäten erhalten hast.

Dann folgt Schritt 2 im Anmeldeverfahren.

Sobald du deine offizielle Nominierung für einen Platz an der Partneruniversität erhalten hast, kannst du deine Bewerbungsunterlagen für deine Gasthochschule vorbereiten. Die jeweilige Partnerhochschule wird dich darüber informieren, welche Unterlagen du bis wann abgeben musst.

Wenn du die Unterlagen vollständig zusammenstellst und fristgerecht einreichst, wird die Bewerbung normalerweise vom Partner problemlos akzeptiert. Letztendlich ist es aber die Gastuniversität, die das letzte Wort bei der Auswahl ihrer Austauschstudierenden hat.

Kurswahl und Bestätigung deiner Kurse
Damit deine Kurse aus dem Ausland von der SRH Berlin University of Applied Sciences angerechnet werden und du ECTS dafür erhalten kannst, musst du die Kurswahl vor deiner Abreise mit deiner Studiengangsleitung besprechen und dir auf dem Learning Agreement bestätigen lassen (eine Vorlage erhältst du beim International Office bzw. wird es digital abgeschlossen).

Unterlagen für dein Erasmus+ oder PROMOS Stipendium
Sobald du von einer Partneruniversität akzeptiert wurdest, sendet dir das International Office der SRH eine E-Mail mit allen Informationen zur Antragsstellung und zur Antragsfrist.

Weitere Informationen zur Erasmus+ und PROMOS Förderung findest du weiter unten auf dieser Seite.

Vorbereiten des Auslandsaufenthalts

Sobald du offiziell von der Partneruniversität akzeptiert wurdest, erhältst du ein Bestätigungsschreiben (Acceptance Letter). Sende dieses bitte an das International Office.

Jetzt kannst du die letzten Vorbereitungen deines Auslandsaufenthalts beginnen:

  • Visum beantragen (sofern nötig)
  • für ausreichenden Versicherungsschutz für das Gastland sorgen (Kranken-, Unfall-, Reise- und Haftpflichtversicherung)
  • eine Unterkunft finden
  • Reisevorbereitungen treffen etc.

Auch das International Office deiner Gasthochschule kannst du jetzt zum weiteren Vorgehen um Rat fragen.

Während des Auslandsaufenthalts

Wenn sich zu Beginn oder während des Auslandsstudiums Änderungen in der Kurswahl ergeben sollten, musst du diese umgehend mit deiner Studiengangleitung absprechen und dir auf dem Learning Agreement bestätigen lassen. Damit stellst du die Anerkennung deiner Leistungen aus dem Ausland sicher.

Wenn bereits absehbar ist, dass du nicht ausreichend ECTS in deinem Auslandsstudium erbingen kannst (Kurse nicht bestanden, keine Kursänderung möglich), nimm bitte umgehend mit deiner Studiengangleitung Kontakt auf und bespreche die Möglichkeiten, die du hast, um deine ausstehenden Leistungen noch erbringen zu können.

Falls du aus irgendwelchen Gründen (Krankheit, Unfall, Unwohlsein etc.) deinen Auslandsaufenthalt abbrechen möchtest, nimm bitte schnellstmöglich Kontakt mit dem International Office und deiner Studiengangleitung auf, damit wir die weiteren Schritte besprechen können.

Nach der Rückkehr aus dem Ausland

Spätestens 30 Tage nach deinem letzten Studientag im Ausland musst du die folgenden Unterlagen beim SRH International Office einreichen:

  • einen schriftlichen Bericht (deutsch/englisch, 2-4 Seiten, gerne mit Fotos) zu deinen Studienerfahrungen im Ausland mit Informationen zu deinen Vorbereitungen, Unterkunftssuche, Kurse an deiner Gasthochschule, Alltag in deinem Gastland und ein allgemeines Feedback zu deinen Erfahrungen. Der Bericht wird ggf. anderen interessierten Studierenden anonymisiert zur Verfügung gestellt.
  • offizielles Transcript of records der absolvierten Kurse, die du an der Partnerhochschule im Ausland absolviert hast (wird von der Gasthochschule ausgestellt, bitte sende es auch für die Anerkennung an das Prüfungsamt)
  • Erasmus+ und PROMOS geförderte Studierende müssen zusätzliche Unterlagen einreichen und werden darüber vom International Office informiert werden

Wir freuen uns, wenn du nach deiner Rückkehr dazu bereit bist deine Erfahrungen an andere Studierende der SRH weiterzugeben.

Erasmus+ fürs Auslandsstudium

Mit einer Erasmus+ Förderung können wir dein Auslandsstudium finanziell unterstützen. Sobald du deinen Acceptance Letter von der Partnerhochschule erhalten hast, kannst du dich für ein Erasmus+ Stipendium bewerben. Ein Erasmus+ Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

Allgemeine Informationen zum Erasmus+ Programm findest du hier.

Mehr zu Erasmus+
  • ordentlich immatrikuliert an einer der schools der SRH Berlin University of Applied Sciences
  • von einer Partnerhochschule der SRH für ein Auslandsstudium akzeptiert sein
  • noch keine finanzielle Förderung während des aktuellen Studiums über Erasmus+ über 12 Monate erhalten

Eine finanzielle Förderung über Erasmus+ ist seit der neuen Programmgeneration (2021-2027) nicht nur innerhalb Europas (Programmländer), sondern auch für Partnerhochschulen außerhalb Europas (Partnerländer) beantragbar. Allerdings ist das zur Verfügung stehende Budget für die Förderung außerhalb Europas in Partnerländern sehr viel geringer als das für Programmländer. Die Kriterien, mit denen wir die Auswahl für eine finanzielle Unterstützung außerhalb Europas über Erasmus+ in Partnerländer vornehmen, findest du in dem pdf-Dokument "Förderfähige Programm- und Partnerländer & Förderraten".

Für eine finanzielle Förderung für ein Auslandsstudium an einer Partnerhochschule müssen wir vom International Office je nach zur Verfügung stehendem Budget eine Auswahl vornehmen. Die Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhältst du, sobald die Zusage der Partnerhochschule erfolgt ist.

Hier, in diesem hinterlegten pdf-Dokument, findest du die Übersicht zu den Programm - und Partnerländern, für die du Erasmus+ beantragen kannst: "Förderfähige Programm- und Partnerländer & Förderraten" (Downlaod)

Sobald du offiziell an der Partnerhochschule angenommen wurdest, kannst du dich für eine Erasmus+ Förderung bewerben. Dafür sende bitte den Acceptance Letter oder die Bestätigungsemail der Partnerhochschule per Email an das International Office. Wir setzen uns dann direkt mit dir in Verbindung und senden dir alle notwendigen Antragsdokumente zu.

Vor Beginn des Auslandsstudiums müssen zwischen dir und der SRH in jedem Fall folgende Dokumente ausgefüllt und unterschrieben vorliegen:

  • Grant Agreement im Original unterschrieben (Vertrag über Förderdauer und -höhe, Rechte und Pflichten für Geförderte)
  • Learning Agreement (digital) - Kursauswahl, die mit der Studiengangleitung im Vorfeld abgestimmt ist
  • Prüfung der Förderfähigkeit und vorherige Teilnahme
  • Versicherungserklärung
  • ggf. Sicherheitshinweise zu Covid-19
  • Absolvierung OLS Sprachtest

Sobald die Unterlagen komplett vorliegen, können wir die Überweisung der 1. Rate des Erasmus+ Stipendiums (70% der Gesamtsumme) in Auftrag geben. Die Bearbeitung dauert in der Regel ca. 14 Tage. Wenn du dir unsicher bist, melde dich gern beim International Office und frage, ob der Auftrag zur Auszahlung bereits erfolgt ist.

Während des Auslandsstudiums

Wenn sich zu Beginn oder während des Auslandsstudiums Änderungen in der Kurswahl an der Partnerhochschule ergeben sollten, musst du diese ebenfalls mit deiner Studiengangleitung besprechen und dir neu auf dem Learning Agreement bestätigen lassen. Damit stellst du die Anerkennung deiner Leistungen aus dem Ausland sicher.

Falls du bestimmte Kurse nicht zu Ende führen kannst oder schon absehbar ist, dass du nicht genügend ECTS in deinem Auslandsstudium erreichen kannst, setze dich bitte umgehend mit deiner Studiengangleitung in Verbindung und bespreche die Möglichkeiten, die du hast, um die ausstehenden Studienleistungen noch erbringen zu können.

Nach dem Auslandsstudium

Nach Beendigung deines Auslandsstudiums musst du dir deine Studienzeit an der Partnerhochschule auf dem Confirmation Letter bestätigen lassen. Reiche diesen bitte zusammen mit dem Erfahrungsbericht im International Office ein. 

Um die 2. Rate des Erasmus+ Stipendiums zu erhalten, musst du Folgendes spätestens 30 Tage nach Ende deines Auslandsstudiums erledigt haben:

  • Confirmation Letter im International Office einreichen
  • Erfahrungsbericht im International Office einreichen (Vorlage)
  • Absolvierung der EU Survey (Link wird dir automatisch per Email zugesendet)
  • ggf. zweiter Sprachtest über OLS (Online Linguistic Support)

Wenn all diese Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben vorliegen bzw. du die Fragebögen ausgefüllt hast, können wir die 2. Rate deines Erasmus+ Stipendiums in Auftrag geben. Die Überweisung sollte nicht länger als 14 Tage dauern.

PROMOS fürs Auslandsstudium

PROMOS ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), verwaltet durch den DAAD (Deutschen Akademischer Austauschdienst e.V.) zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen. Gefördert werden können Semesteraufenthalte in aller Welt, die in keinem der strukturierten DAAD-Programme (z.B. Erasmus+) förderbar sind.

Mehr zu PROMOS
  • ordentlich immatrikuliert und einen Studienabschluss anstrebend an einer der schools der SRH Berlin University of Applied Sciences
  • von einer Gast- oder partnerhochschule für ein Auslandsstudium akzeptiert sein
  • Studienaufenthalt muss zwischen 3 und 6 Monaten lang sein
  • noch keine finanzielle Förderung über PROMOS von insgesamt 6 Monaten erhalten

Sobald du offiziell an der Gast- oder Partnerhochschule angenommen wurdest, kannst du dich für eine PROMOS Förderung bewerben. Dafür sende bitte den Acceptance Letter oder die Bestätigungsemail der Gast- oder Partnerhochschule per Email an das International Office. Wir setzen uns dann direkt mit dir in Verbindung und senden dir alle notwendigen Antragsdokumente zu.

Vor Beginn des Auslandsstudiums müssen zwischen dir und der SRH in jedem Fall folgende Dokumente ausgefüllt und unterschrieben vorliegen:

  • Bewerbungsformular PROMOS und alle dazugehörigen Dokumente
  • Stipendienvereinbarung im Original unterschrieben (Vertrag über Förderdauer und -höhe, Rechte und Pflichten für Geförderte)
  • ggf. Learning Agreement  - Kursauswahl, die mit der Studiengangleitung im Vorfeld abgestimmt ist
  • ggf. Sicherheitshinweise zu Covid-19

Sobald die Bewerbungsunterlagen komplett vorliegen, können wir nach Ende der Bewerbungsfrist die Auswahl zwischen allen Bewerber*innen vornehmen. Die Entscheidung über die Zu- oder Absage sollte dir bis spätestens 4 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist zukommen. Die Auswahl findet durch eine Auswahlkommission statt, die sich aus verschiedenen Bereichen der SRH Berlin zusammensetzt.

Das PROMOS-Stipendium ist eine leistungsbezogene Förderung. Daher ist für deine Bewerbung am wichtigsten, dass du deine bisher erreichten Qualifikationen und die Ziele des Auslandsaufenthaltes überzeugend darstellst. Anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen wird die Auswahl durch die Auswahlkommission vorgenommen.

Wenn du eine Zusage für eine finanzielle Förderung über PROMOS erhalten hast, können wir die Überweisung des gesamten Stipendiums gemäß Stipdendienvereinbarung in Auftrag geben. Die Bearbeitung dauert in der Regel ca. 14 Tage.

Die Förderraten des PROMOS Programms variieren je nach Zielland. Hier findest du eine Übersicht über die Förderraten für das Kalenderjahr 2024.

Je nach zur Verfügung stehendem Budget und der Anzahl der Bewerbungen wägen wir ab, für wie lange wir dich über PROMOS fördern können, mindestens jedoch für 3 Monate deines Auslandsstudiums. Wir wollen möglichst vielen Studierenden die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung zukommen lassen.

Nach Beendigung deines Auslandsstudiums bist du verpflichtet einen Confirmation Letter über die Dauer deines Auslandsstudiums, einen Nachweis über deine erbrachten Leistungen an der Gast- oder Partnerhochschule (Transcript of records) und einen Erfahrungsbericht einzureichen. Eine Vorlage für den Erfahrungsbericht findest du hier.

Ohne Partnerschule in die Welt

Tipps für dein individuelles Auslandstudium

Natürlich kannst du auch an einer Universität studieren, die keine Partnerhochschule der SRH Berlin ist. Als sogenannter Free Mover ins Ausland zu gehen bedeutet aber mehr Aufwand für dich.

Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft bei der Planung:

Entscheide dich zuerst für das Land oder die Stadt, wo du gern studieren möchtest. Schaue dir die vorhandenen Universitäten an und wähle die aus, die am besten zu dir passt.

Gehe sicher, dass die Universität deiner Wahl auf dem gleichen Qualitätsniveau ist und die gleichen akademischen Standards vorweisen kann, wie die SRH Berlin. Überzeuge dich davon, dass die Universität akkreditiert ist (H+ status).

Erkundige dich beim International Office deiner Wunsch-Universität nach den Studienmöglichkeiten für Auslandsstudierende und den Anforderungen dafür. Fordere die Anmeldeunterlagen, Kurs-Listen und Kurs-Beschreibungen an und lasse dir die Bewerbungsfrist nennen.

Die Kurse, die du auswählst, müssen mit den Kursen vergleichbar sein, die du an der SRH Berlin University of Applied Sciences zur gleichen Zeit wählen würdest (ausgenommen du bist AKM-Studierende*r). Das bezieht sich auf den Kursinhalt und die Credit Points, die du dafür erhältst. Vergleiche das Curriculum der Gast-Universität mit dem Curriculum der SRH Berlin um in Frage kommende Kurse an deiner Gast-Universität herauszufinden. Lassen dir von deiner Studiengangsleitung/akademischen Koordinator dabei helfen. Denke daran, dass die Kurse, die du im Ausland absolvierst nur dann für deinen SRH-Abschluss anerkannt werden, wenn die Kurse VOR dem Antritt deines Auslandssemesters vom SRH Prüfungsamt bestätigt wurden.

Reiche deine vollständige Bewerbung vor Ablauf der Bewerbungsfrist direkt an der Gast-Universität ein.

Bereite deinen Prüfungsantrag vor und reiche ihn beim Prüfungsamt ein. Bei Fragen wende dich bitte an den Prüfungsausschuss.

Leider erhalten Studierende, die an eine Universität gehen möchten, die nicht zu unseren Erasmus- Partner-Universitäten gehört, keine finanzielle Unterstützung durch das Erasmus-Programm. Sofern deine Gast-Universität Studiengebühren erhebt, musst du zweimal zahlen – die Gebühren im Ausland und die Studiengebühren der SRH Berlin. Allerdings könnten dir andere Förderungen offen stehen, zum Beispiel das Auslands-BAFÖG.

Sobald du deine Studienzeit im Ausland beendet hast, sende bitte zur Umwandlung der Noten das Transkript deiner Gasthochschule an das Prüfungsamt.

Deine Finanzierungsoptionen

Stipendien für ein Auslandssemester als Free Mover

Da es keine Partnerschaftabkommen mit der SRH gibt, musst du die Kosten deines Auslandssemesters wie Studiengebühren im Ausland, Lebenshaltungskosten und Reisekosten selbst tragen. Es gibt jedoch verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten wie z.B.:

Fact-Sheet: Stipendien
Deine Vorbereitung

Allgemeine FAQs zum Auslandsstudium

Du kannst den Newsletter bzw. das Forum des Outgoing-Bereichs abonnieren. Hier schreiben wir aktuelle Angebote und Veranstaltungen aus und informieren zu Bewerbungsfristen und Informationsveranstaltungen. Auch auf unserer Website findest du alle Informationen zu den Themen Auslandsstudium, Auslandspraktikum, Finanzierung, Events, Stipendien, Erfahrungsberichte etc. 

https://www.srh-berlin.de/en/university/services/international-office/

Wenn du dir unsicher bist, ob du ein Auslandssemester in deinem Studienplan vorgesehen hast oder ob du lieber ein Auslandspraktikum oder Auslandsstudium machen möchtest, kannst du deine Studiengangleitung oder das International Office kontaktieren und ein Beratungsgespräch vereinbaren

internationaloffice.hsbe@srh.de

Der ideale Zeitpunkt für dein Auslandsstudium hängt von deinen persönlichen Beweggründen und deinem Studienfach ab. Viele unserer Studiengänge haben ein Auslandsstudium oder-praktikum im Studienverlauf fest vorgeschrieben (7. Semester). In welchem Semester dein Auslandsaufenthalt verpflichtend stattfindet, kannst du im Modulhandbuch nachsehen, das du zu Studienbeginn erhalten hast oder du kannst es bei der Studiengangsleitung erfragen.

Auch ohne verpflichtendes Auslandssemester im Studienplan kannst du dich für ein Studium im Ausland an einer Partner-oder Gasthochschule bewerben. Dabei musst du dann allerdings die Kurse, die du normalerweise an der SRH Berlin in diesem Semester belegen würdest, mit Kursen an der Gasthochschule ersetzen. Dies erfordert eine gute Vorbereitung und Recherche der Partnerhochschule und vorherige Absprache mit der Studiengangleitung.

Je nach Gasthochschule dauert ein Auslandssemester zwischen drei und sechs, ein Auslandsjahr meist zwischen acht und zehn Monaten. Möchtest du länger als ein Semester im Ausland studieren prüft das International Office gemeinsam mit dir, ob ein 2-Semester-Aufenthalt mit der gewünschten Partnerhochschule möglich ist. 

Meist ist auch die Verlängerung deines Auslandsstudiums, wenn du bereits vor Ort bist, möglich. Sprich deine Verlängerungspläne so früh wie möglich (spätestens 30 Tage vor Ende des geplanten Aufenthalts) mit dem International Office und deiner Gasthochschule ab. Bei Verlängerung gibt es keinen Anspruch auf Fortzahlung deines Stipendien-Programms, eventuell wird dort eine erneute Bewerbung erforderlich.

Ja, es ist möglich innerhalb eines Studiums mehrfach ins Ausland zu gehen. Du kannst zum Beispiel sowohl ein Auslandsstudium als auch ein Praktikum im Ausland absolvieren. Über das Erasmus+ Stipendium können pro Studienabschnitt maximal 12 Monate gefördert werden. Eine finanzielle Förderung durch Erasmus+ kann jedoch nicht garantiert werden.

Grundsätzlich kannst du an jeder Hochschule weltweit studieren, wenn sie einen gewissen Akkreditierungsstand erfüllt, der den SRH Standards gleichgestellt ist. Wir empfehlen dir aber, eine unserer Partnerhochschulen für deinen Auslandsaufenthalt auszuwählen. Dadurch sparst du Zeit, Aufwand und meistens auch Geld. Wir kooperieren mit vielen Universitäten innerhalb und außerhalb Europas. In unserer Tabelle „Partnerhochschulen für Auslandsstudium“ (unter Downloads) findest du heraus, welche unserer Partnerhochschulen mit deinem Fachbereich kooperiert und einen vergleichbaren Studiengang im Ausland anbieten. Im gleichen Dokument wird auch erklärt, wie die Liste zu lesen ist.

Wenn du besonderes Interesse an einer Hochschule hast, mit der wir leider keine Hochschulpartnerschaft pflegen, gibt es für dich die Möglichkeit dich eigeninitiativ zu bewerben. Diese Art der Mobilität wird als Freemover bezeichnet und bedeutet einen höheren organisatorischen Aufwand für dich. Nicht alle Hochschulen nehmen Freemover auf. Diese Information findest du meist auf den Websites der jeweiligen International Offices Hochschulen. Du musst dich selbstständig um die Bewerbung, einzuhaltende Fristen, um die Kurswahl etc. kümmern. Bei Fragen unterstützt dich das International Office gern. 

Beachte, dass du als Freemover nicht an einem Austauschprogramm teilnimmst und du ggfs. anfallende Studiengebühren im Ausland zusätzlich zu den Studiengebühren der SRH Berlin selbst zahlen musst. Außerdem ist die Förderung über Erasmus+ als Freemover nicht möglich, jedoch kannst du dich für ein PROMOS Stipendium bewerben.

In dem Motivationsschreiben für deine Erstwahl der Partnerhochschule sollte auf 1-2 Seiten deutlich werden, warum du dich für das Auslandsstudium an dieser Partnerhochschule bewirbst und warum wir dich für den Studienplatz auswählen sollten. Warum ist deine Erstwahl der Partnerhochschulen die richtige für dich, dein weiteres Studium bzw. für deine zukünftige Karriere. Welche Herausforderungen siehst du auf dich zukommen in deinem Auslandssemester und wie versuchst du diesen zu begegnen.

Das Motivationsschreiben kann in Deutsch oder Englisch verfasst sein und muss nicht in zweifacher Version eingereicht werden. Es ergeben sich keine Vorteile durch die Wahl der Sprache.

Ob du ein Visum für Studierende beantragen musst, hängt davon ab, welche Staatsbürgerschaft du hast und in welches Land du gehen möchtest. Da die Visa-Bestimmungen und die Visa-Beantragung von Land zu Land unterschiedlich sind, solltest du so früh wie möglich klären, ob du ein Visum benötigst. Auskunft gibt dir die Website der Botschaft deines Ziellandes. Beachte bitte, dass der Erhalt eines Visums mehrere Wochen oder Monate dauern kann. Außerdem musst du auf die Anmeldebestätigung deiner Gasthochschule warten, bevor du ein Visum beantragen kannst. 

Für die Beantragung eines Visums bist du verantwortlich. Das International Office unterstützt dich bei Fragen oder benötigten Dokumenten. Für die Beantragung eines Visums benötigst du einen gültigen Reisepass.

Für deinen Versicherungsschutz bist du selbst verantwortlich. Dein Krankenversicherungsschutz sollte für die gesamte Zeit, die du im Gastland verbringst, gültig sein. Bürger der Europäischen Union, die in einem anderen EU-Land studieren möchten, sollten über die European Health Insurance Card (EHIC) versichert sein. Nimm am besten vor deinem Auslandsaufenthalt Kontakt mit deiner Krankenversicherung auf, um zu klären, ob du über ausreichenden Versicherungsschutz verfügst. 

Wir raten dir außerdem, eine gültige Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Gastland abzuschließen, sowie eine Reiseversicherung, die den Krankenrücktransport beinhaltet. Wenn du am Erasmus+ Programm teilnimmst, kannst du auf eigene Kosten die DAAD-Gruppenversicherung in Anspruch nehmen. Die DAAD-Gruppenversicherung beinhaltet Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Auf der Seite des DAAD findest du weitere Informationen.   

Ein Auslandsstudium verursacht immer höhere Kosten als ein Studium im Heimatland, informiere dich also rechtzeitig zur Finanzierung deines Auslandsaufenthaltes. Es gibt verschiedene Programme, mit denen du einen (Groß-)Teil der anfallenden Kosten finanzieren kannst: 

- Auslands-BAföG
- Stipendien und Mobilitätsprogramme
- Bildungskredit 

Wenn du im Ausland an einer Erasmus+ Partnerhochschule studieren möchtest, kannst du dich für ein Erasmus+ Stipendium über die SRH Berlin bewerben. Jedes Jahr erhält die SRH Berlin ein Budget über das Erasmus+ Programm zugesprochen und verwaltet es selbst. Allerdings können wir dir eine finanzielle Förderung nicht garantieren, da es ggf. mehr Bewerber*innen als verfügbares Budget gibt.

Mehr über Erasmus: 

https://www.srh-berlin.de/en/university/services/international-office/erasmus/

Des Weiteren kannst du dich für ein PROMOS Stipendium über die SRH Berlin bewerben, wenn eine Förderung über das Erasmus+ Programm ausgeschlossen ist. Das PROMOS Programm fördert vor allem Studierende, die als Freemover ins Ausland gehen. Da das Budget des PROMOS Programms sehr begrenzt ist, müssen wir eine Auswahl zwischen allen Bewerber*innen vornehmen. Eine Förderung ist nicht garantiert.   

Mehr über PROMOS:

https://www.srh-berlin.de/en/university/services/international-office/promos/

Nach einer Zusage durch die Gasthochschule kannst du dich entweder auf eine Erasmus+ Förderung (Erasmus+ Partnerhochschulen) oder PROMOS Förderung (Nicht-Partnerhochschulen/ keine Erasmus+ Partnerhochschulen) bewerben. Wenn es mehr Bewerber*innen gibt als verfügbares Budget, kann nicht jede Person finanziell gefördert werden und wir müssen eine Auswahl treffen. Daher können wir eine finanzielle Förderung über Erasmus+ nicht garantieren und empfehlen dir dich frühzeitig zu anderen Fördermöglichkeiten wie zum Bespiel Auslands-BAföG oder das HAW.International Stipendium zu informieren.

Die Anforderung an die Sprachkenntnisse ist abhängig von Zielland und Gasthochschule. Um den Kursen folgen zu können und alle Studienleistungen im Ausland zu erbringen, solltest du sehr fortgeschrittene Sprachkenntnisse der Lehrsprache haben. Die Lehrsprache entspricht dabei nicht immer der Landessprache, denn viele unserer Partnerhochschulen bieten englischsprachige Programme an. Zusätzlich ist es sehr nützlich, wenn du Basiskenntnisse der offiziellen Landessprache vorweisen kannst. In der Liste der Partnerhochschulen findest du für jede Partnerhochschule die Angabe zum notwendigen Sprachniveau. Du musst immer das Niveau für die Sprache mitbringen, auf der du an der Partnerhochschule studieren möchtest. 

Manche Hochschulen erwarten, dass du bei deiner Bewerbung einen Beleg über ausreichende Sprachkenntnisse vorlegst. Wenn du Sprachkurse an der SRH Berlin belegt hast, kannst du dir diese vom Centre for Languages and Diversity bestätigen lassen. Zur Vorbereitung auf dein Auslandsstudium kannst du außerdem am Centre for Languages and Diversity kostenlose Sprachkurse belegen oder einen Einstufungstest über deine Sprachkenntnisse absolvieren.

Im Laufe des Bewerbungsprozesses wirst du angeben müssen, welche Kurse du an deiner Gasthochschule besuchen möchtest. Das wird in einem bestimmten Dokument, dem Learning Agreement, festgehalten. 

Wenn du ein geplantes Auslandssemester für ein Auslandsstudium in deinem Studienplan vorgesehen hast, bist du relativ frei in der Kurswahl. Du kannst auch Kurse außerhalb deines Studienbereiches belegen. Jedoch kannst du keine Kurse belegen, die du schon während deines Studiums absolviert hast oder noch absolvieren wirst.

Wenn du ein freiwilliges Auslandsstudium machst und Kurse ersetzen musst, müssen die Kursinhalte grundsätzlich mit den Kursen übereinstimmen, die du während dieses Zeitraums an der SRH Berlin belegen würdest. Vergleiche das Curriculum an der Gasthochschule mit deinem Curriculum hier, um passende Kurse zu finden. Deine Kurswahl muss von deiner Studiengangsleitung an der SRH Berlin und der Gasthochschule vor deinem Aufenthalt bestätigt werden. 

Falls es während deines Auslandsstudiums zu Änderungen in der Kurswahl kommt, teile dies bitte umgehend dem International Office und deiner Studiengangleitung mit und lasse dir die Änderungen noch einmal bestätigen, damit dir auch nach Beendigung des Auslandssemesters alle Leistungen anerkannt werden können.  

Bereits im Bewerbungsprozess musstest du im Learning Agreement festhalten und von der SRH Berlin also auch von der Gasthochschule bestätigen lassen, welche Kurse du während deines Auslandsaufenthaltes belegen möchtest. Dieses Dokument ist die Grundlage für die Anrechnung der Studienleistungen. Das Learning Agreement wird deshalb auch nicht vom International Office, sondern von deiner Studiengangsleitung unterschrieben. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die gewählten Kurse anrechenbar sind.  

Sollten sich nach deiner Ankunft im Gastland Änderungen im Stundenplan ergeben, kann das Learning Agreement noch angepasst werden und muss erneut von allen beteiligten Parteien unterschrieben werden. Nach Abschluss des Auslandsstudiums werden alle erbrachten Studienleistungen von deiner Gastinstitution im Transcript of Records festgehalten. Reiche dieses Dokument nach der Rückkehr gemeinsam mit dem Learning Agreement beim Prüfungsamt ein.  

Die erbrachten Leistungen an der Gasthochschule werden nach dem European Credit Transfer System (ECTS) europaweit gleich berechnet und können einfach übernommen werden. Jedoch gibt es weltweit unterschiedliche Notentabellen. Für die Umrechnung und Anerkennung ist ebenfalls das Prüfungsamt zuständig. 

Wenn du Kurse ersetzen musstest, da du ein freiwilliges Auslandssemester absolviert hast, musst du zusätzlich zur Einreichung des Transcripts of records der Gasthochschule und des Learning Agreements noch einen Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsamt stellen.

Du solltest dich natürlich bemühen alle Kurse an deiner Gasthochschule so gut wie möglich zu bestehen. Wenn mehrere Prüfungen nicht bestanden werden, kann das den weiteren Studienverlauf beeinflussen. Eine durchgefallende Prüfung bedeutet aber nicht die automatische Rückforderung der finanziellen Förderung. Informiere umgehend das International Office und die Studiengangleitung bei nicht bestandenen Leistungen. Gemeinsam mit der Studiengangsleitung wird individuell geklärt, ob zum Beispiel ein Zweitversuch an der Gasthochschule möglich ist oder der Kurs oder eine andere Prüfungsleistung an der SRH Berlin absolviert werden muss.

Es kann zu jedem Zeitpunkt der Bewerbung und auch während des Auslandsaufenthaltes dazu kommen, dass du aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen (Krankheit, Unfall, Unwohlsein) den Auslandsaufenthalt nicht antreten oder abbrechen möchtest. Das ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Nimm so schnell wie möglich Kontakt zum International Office auf und informiere uns über deine Entscheidung.

Wenn du dich bereits im Ausland befindest, solltest du auch deine Studiengangsleitung an der SRH Berlin informieren. Wenn du über ein Stipendium oder Mobilitätsprogramm gefördert wirst, musst du die Förderung wahrscheinlich (teilweise) zurückzahlen.

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Wir sind für dich da!