SRH Berlin University of Applied Sciences

Bewerbung & Zulassung

Bewerbungsprozess

Deine Bewerbung für ein Studium an der SRH Berlin

Wir freuen uns, dich an unserer Hochschule zu begrüßen! Das sind die einzelnen Schritte unseres allgemeinen Bewerbungsprozesses für ein Studium mit Hochschulabschluss. Austauschstudierende bewerben sich bitte hier.

  1. Du bewirbst dich online über das SRH-Bewerbungsportal. Dort erstellst du dir ein Bewerberkonto, bewirbst dich für deinen Wunschstudiengang und lädst die relevanten Dokumente hoch. Nach Eingang der Bewerbung bei uns, erhälst du eine Empfangsbestätigung per Email.
  2. Wir prüfen deine Bewerbung individuell und laden dich zu einem Auswahlgespräch ein, wenn du die Zulassungsbedingungen erfüllst.
  3. Das Auswahlgespräch findet persönlich bei uns am Campus oder per Telefon/Skype statt. Wenn dein Auswahlgespräch erfolgreich verläuft, erhältst du von uns die Zusage und den Studienvertrag.
    *Beachte bitte, dass du bei Studiengängen aus dem künstlerischen/gestalterischen Bereich eventuell eine zusätzliche Zugangsprüfung absolvieren und/oder eigene Werke bei der Onlinebewerbung beifügen musst. Weitere Details hierzu findest du auf den einzelnen Studiengangsseiten.
  4. Du unterschreibst den Studienvertrag und sendest ihn an uns zurück.
  5. Du zahlst die Anmeldegebühr.
  6. Wir erstellen dir deinen Zulassungsbescheid.
  7. Du nimmst an unserer Einführungswoche teil und dann geht es mit deinem Studium los!
FAQs

Häufig gestellte Fragen zu Bewerbung, Zulassung und Studium

Wie kann ich mich bewerben?

  • Wenn du bei uns einen Studiengang starten bzw. weiterführen und deinen Abschluss bei uns machen möchtest, bewerbe dich bitte über unser SRH Bewerbungsportal
  • Wenn du für ein Auslands- bzw. Austauschsemester bei uns studieren möchtest, dann bewerbe dich bitte über folgenden Link

Gibt es für die Studiengänge eine Bewerbungsfrist? Bis wann muss ich am Campus sein?

Wir bitten dich, dich bis zu folgenden Terminen bei uns zu bewerben:

Start Sommersemester: 1. April

  • Wir haben die Bewerbungsverfahren für das Sommersemester 2024 für einige Staatsangehörigkeiten geschlossen. Du kannst nach wie vor zugelassen werden, wenn du EU/EWR-Staatsbürger:in bist oder du aufgrund deiner Staatsangehörigkeit kein Visum brauchst, bereits ein Visum oder eine APS hast oder du derzeit in Europa deinen Wohnsitz hast.
  • Nach dem 28. Februar können wir dich nur zulassen, wenn in deinem gewünschten Studiengang noch Plätze frei sind.

Start Wintersemester: 1 Oktober

  • Nach dem 15. August können wir dich nur zulassen, wenn in deinem gewünschten Studiengang noch Plätze frei sind.

Falls du eine Nicht-EU-Staatsbürgerschaft hast und für ein Studium in Deutschland ein Visum benötigst, empfehlen wir dir, dich mindestens vier Monate vor Semesterstart zu bewerben, damit du genügend Zeit für deine Visumsvorbereitungen hast.

Für Austauschstudierende, die nur für ein Semester an der SRH Berlin studieren möchten, gibt es folgende Bewerbungsfristen.

Welche Sprachanforderungen gibt es bei englischsprachigen Studiengängen?

Um dich zulassen zu können, bitten wir dich, einen der folgenden Sprachtests bei der Onlinebewerbung einzureichen:

  • TOEFL 87 ibt (direkte Aufnahme)
  • TOEFL 79 – 86 ibt (mit Zusatzvereinbarung)
  • TOEIC 785 (Listening/Reading 785, Speaking 160, Writing 150)
  • IELTS/IELTS Online (academic) 6,5 on average. Abweichungen dazu regelt die Leitlinie des Language Centers in der jeweils aktuellen Fassung
  • CAE (grade A, B, or C)
  • CPE (grade A, B or C)
  • Pearson English Test Academic (PTE-A): 59 Punkte
  • Linguaskill: 176 - 184 (CES) - all four skills required
  • Duolingo: 110 Punkte

Zurzeit akzeptieren wir auch noch folgende Englischtests:

Welche Sprachanforderungen gibt es bei DEUTSCHsprachigen Studiengängen?

Wenn du aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland kommst oder Deutsch nicht deine Muttersprache ist, bitten wir dich, einen der folgenden Sprachtests bei der Onlinebewerbung einzureichen:

  • DSH-Prüfung (Stufe 2)
  • TestDaF (TDN 4 in allen Teilprüfungen. Sofern in einer Teilprüfung die Note 3 vorliegt, kann diese ausgeglichen werden, wenn in einer anderen Teilprüfung die Note 5 vorliegt und insgesamt mindestens 16 Punkte erzielt worden sind)
  • das Goethe-Zertifikat C1 oder C2 bzw. Telc C1 oder C2 (Mindestnote gut/2)
  • das Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (KMK), auch DSD II genannt
  • die Feststellungsprüfung eines Studienkollegs, Prüfungsteil Deutsch
  • telc C1 Hochschule

Gibt es für die Studiengänge einen Numerus Clausus (NC)?

Nein, für keinen der Studiengänge der SRH Berlin University of Applied Sciences gibt es einen Numerus Clausus.

Allerdings führen wir nach erfolgreicher Bewerbung ein persönliches Bewerbungsgespräch mit dir und prüfen, ob die Studieninhalte zu deinen Interessen passen. Bei manchen Studiengängen im kreativen Bereich kann auch eine weitere Zugangsprüfung stattfinden.

Ich habe kein Abitur bzw. keine Fachhochschulreife. Kann ich trotzdem studieren?

Für ein Studium an einer deutschen Hochschule benötigst du eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Seit einigen Jahren besteht für berufserfahrene Menschen ohne Abitur oder Fachhochschulreife aber die Möglichkeit, zum Studium zugelassen zu werden. 

Mehr Infos zu "Studieren ohne Abitur"

Ich bin demnächst mit der Schule/dem Bachelor fertig, habe aber noch kein Abschlusszeugnis. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, du kannst dich auch ohne Abschlusszeugnis bewerben. Lade bei deiner Onlinebewerbung bitte dein Zwischenzeugnis/Halbjahreszeugnis bzw. deinen aktuellen Notendurchschnitt mit hoch. Auf diese Weise können wir dir eine vorläufige Zulassung aussprechen.

Beachte aber, dass wir dein Abschlusszeugnis vor Studienstart benötigen, um dich final fürs Studium zulassen zu können.

Was muss ich für die Zulassung zu einem Bachelorstudium nachweisen?

  • Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
  • Alternativ: Gleichwertige, ausländische Qualifikation oder Berufsabschluss (mehr zu Studieren ohne Abitur)
  • Lebenslauf
  • Ausweiskopie
  • Weitere Nachweise, die bei manchen Studiengängen benötigt werden (z.B. Textproben, eigene Werke, Motivationsschreiben, etc.), findest du auf den jeweiligen Studiengangsseiten

Wenn die Unterrichtssprache nicht deiner Muttersprache entspricht, z.B. Englisch oder Deutsch, dann benötigen wir von dir auch einen Sprachnachweis (mehr Infos im Reiter "Sprachanforderungen").

Was muss ich für die Zulassung zu einem Masterstudium nachweisen?

  • Universitäts- oder Hochschulabschluss mit 180 oder 210 ECTS Punkten (Bachelor oder Diplom) inkl. Transcript
  • Lebenslauf
  • Ausweiskopie
  • Motivationsschreiben
  • Weitere Nachweise, die bei manchen Studiengängen benötigt werden (z.B. Abschluss in bestimmtem Fachbereich, Mappe, Arbeitsproben etc.), findest du auf den jeweiligen Studiengangsseiten

Wenn die Unterrichtssprache nicht deiner Muttersprache entspricht, z.B. Englisch oder Deutsch, dann benötigen wir von dir auch einen Sprachnachweis (mehr Infos im Reiter "Sprachanforderungen").

Was muss ich für die Zulassung zu einem MBA-Studium nachweisen?

  • Universitäts- oder Hochschulabschluss mit 180 oder 210 ECTS Punkten (Bachelor oder Diplom) inkl. Transcript
  • MBA-Programme: mind. 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung
  • EMBA-Programm: mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Management
  • Lebenslauf
  • Ausweiskopie
  • Motivationsschreiben

Wenn die Unterrichtssprache nicht deiner Muttersprache entspricht, z.B. Englisch oder Deutsch, dann benötigen wir von dir auch einen Sprachnachweis (mehr Infos im Reiter "Sprachanforderungen").

Wie hoch sind die Studien- und Anmeldegebühren?

Die Monats- bzw. Semester-Studiengebühren für Studierende mit und ohne EU/EWR-Staatsangehörigkeit findest du auf den jeweiligen Studiengangsseiten. Sobald du dein Studienvertrag unterschrieben hast, bleibt der Studiengebührbeitrag (pro Monat/pro Semester) über die gesamte Studienzeit gleich. 

Es wird einmalig eine Anmeldegebühr von 750 € (EU/EWR) / 1000 € (Nicht-EU/EWR) erhoben.

Alle Details zur Höhe der Gebühren und Fälligkeiten findest du in deinem Studienvertrag.

Krankenversicherungspflicht für Deutschland

Gemäß deutschem Sozialgesetz muss jede/r Studierende einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule ausreichenden Krankenversicherungsschutz für den gesamten Zeitraum des Studiums nachweisen. Ohne ausreichenden Nachweis kann der/die Studierende zwar zum Studium zugelassen werden, aber er/sie wird nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert.

Du bist gesetzlich krankenversichert?

  • Melde deiner Krankenversicherung deine Immatrikulation an der SRH Berlin (H0001420). Deine Krankenversicherung sendet eine ESMV, also die digitale Bestätigung deiner Krankenversicherung, an uns.

Du bist privat krankenversichert oder hast eine europäische Krankenversicherung (EHIC)?

  • Bitte sende eine Anfrage auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (Kontaktdaten findest du im Infoblatt zur Krankenversicherung). Die Krankenversicherung benötigt von dir folgende Details:
    > Name, Vorname
    > Geburtsdatum
    > Adresse
    > Emailadresse
    > Ausweis-/Passkopie
    > Kopie des Zulassungsbescheids
    > Hochschulname (SRH Berlin, H0001420)
    > Kopie deiner Privatversicherung/EHIC Karte
  • Die Krankenversicherung sendet eine ESMV, also die digitale Bestätigung deiner privaten oder europäischen Krankenversicherung, an uns.

Es kann sein, dass deine private/internationale Versicherung nicht ausreichend ist. Darüber wirst du informiert und musst deine Krankenversicherung entsprechend anpassen.

Bei wem musst du den Nachweis einreichen und bis wann?

  • Du musst keinen Nachweis einreichen! Eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung muss uns mit einer digitalen Meldung (der ESMV) bestätigen, dass du ausreichend krankenversichert bist.
  • Diese digitale Meldung muss bis spätestens zum Admission Check bzw. ersten Tag des Studiums (01.04./01.10.) passiert sein!

Für eine Auswahl an gesetzlichen und privaten Versicherungen, schau bitte in den Student Welcome Guide oder in unser Infoblatt zur Krankenversicherung.

Wann fängt mein Semester an und wann habe ich Semesterferien?

Ein Übersicht über alle wichtigen Termine und die Semesterzeiten findest du im Akademischen Kalender.

Wann ist die Welcome Week?

Die Welcome für das Sommersemester 2024 findet vom 2. - 5. April 2024 statt.

Was passiert während der Welcome Week? Hier das Programm pro School:

Wann findet der Admission Check im Sommersemester 2024 statt?

Beim Admission Check prüfen wir nochmal deine Zulassung, also deine Dokumente im Original. 

Haupttermine an deinem Campus

  • Montag 25.03.2024 bis Mittwoch 27.03.2024 jeweils von 9 – 15 Uhr

Termine für Late-Arrivals an deinem Campus:

  • Immer montags, mittwochs und freitags von 10 - 12 Uhr bis zum Tag der Late Arrival Deadline. 

An was muss ich denken? Wo finde ich weitere Informationen, die mir beim Studienstart helfen?

Du fängst demnächst ein Studium bei uns an? Bitte logg dich in unseren eCampus ein und erhalte alle wichtigen Informationen zum Studienstart! Du hast die Anmeldedaten bereits per E-Mail erhalten. Bei Fragen sende bitte eine E-Mail an studentservice.hsbe@srh.de.

Alle Studierenden erhalten ein Deutschlandticket für Studierende (176,40 EUR pro Semester). Genaue Informationen zum Ticket findest du hier (bitte nutze den Gast-Log-In, welchen du per E-Mail erhalten hast oder schreib an studentservice.hsbe@srh.de) oder allgemeine Informationen hier.

Bitte beachte, dass die Abnahme des Deutschlandtickets für Studierende verpflichtend ist und die Zahlung bis zum Semesterbeginn erfolgen muss. Das Deutschlandticket ist nur zusammen mit einem Lichtbildausweis und dem aktuellen Studierendenausweis gültig. Letzteren erhältst du erst nach erfolgreichem Admission Check.

Ich habe Fragen zur Gleichstellung von Studierenden an der Hochschule

An der SRH Berlin University of Applied Sciences möchten wir, dass Studierende gleichwohl welcher ethnischen, religiösen und sozialen Herkunft mit Toleranz und Respekt behandelt werden. Internationale Studierende erhalten grundsätzlich die gleichen Startbedingungen wie deutsche Studierende. Ebenso werden Studierende mit Behinderungen oder chronischer Krankheit an unserer Hochschule unabhängig von gesundheitlichen Einschränkungen gleichberechtigt behandelt.
Das Zusammenbringen von Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund und unterschiedlichen Lebenserfahrungen, eröffnet uns unterschiedliche Perspektiven und kann unsere Kreativität und Innovationsfähigkeit sowie unsere Produktivität steigern.

Dr. Jana Stolz-Römmermann ist die Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragte für die SRH Berlin. Sie setzt sich für die Einhaltung von Gleichstellungsrichtlinien an der Hochschule ein. Darüber hinaus bietet sie für alle Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sprechstunden zu den Themen Gleichstellung und Integration an.

Internationale Zahlungen
Internationale Zahlungen

Bezahl deine Gebühren mit flywire | Non-EU Länder

Bezahl deine Studiengebühren, egal in welchem Land der Welt du bist. Schnell, sicher und einfach nachzuverfolgen!

Lerne mehr über flywire