
Lehre & Fort- und Weiterbildungen
Mit Erasmus+ haben alle Mitarbeitende (Lehrende, Lehrbeauftragte, Verwaltungsmitarbeitende, Auszubildene etc.) der SRH Berlin University of Applied Sciences die Möglichkeit sich für eine finanzielle Unterstützung u.a. für einen Lehrauftrag oder ein Job Shadowing an einer Partnerhochschule oder für eine für den eigenen Arbeitsbereich relevante Fortbildung zu bewerben. Die Auswahl erfolgt anhand der Kriterien, inwiefern die Reise zur Internationalisierung der SRH Berlin University of Applied Sciences beiträgt, wie gewinnbringend die Reise für die SRH Berlin University of Applied Sciences im Allgemeinen ist, also profitieren die Studierenden in der Lehre davon oder ergeben sich dadurch neue Kooperationsprojekte etc. und auch vom vorhandenen Budget.
Lehrende der SRH Berlin University of Applied Sciences - Professor*innen, (externe) Lehrbeauftragte wie auch wissenschaftliche Mitarbeiter*innen - können Mittel für einen Aufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule beantragen.
Du kannst Lehrerfahrungen im Ausland sammeln, Kontakte knüpfen und Kooperationsmöglichkeiten ausloten. Gleichzeitig stärkst du die europäische Dimension der Gasthochschule, ergänzt deren Lehrangebot und vermittelst denjenigen Studierenden grenzübergreifendes Fachwissen, die nicht im Ausland studieren können oder möchten.
Ort der Mobilität:
Gelehrt werden kann an allen Partnerhochschulen der SRH Berlin bzw. einer School, mit der ein Erasmus+ Abkommen besteht. Zu den förderfähigen Ländern zählen die Mitgliedsstaaten der EU, Nordmazedonien, Serbien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei (Programmländer).
Wichtig: Das Land darf nicht dein Hauptwohnsitzland sein. Wenn du an Partnerhochschulen außerhalb der Erasmus+ Programmländer unterrichten möchtest, erkundige dich beim International Office der SRH Berlin University of Applied Sciences nach deinen Möglichkeiten.
Dauer der Mobilität:
Um möglichst vielen Lehrenden Gelegenheit für Gastdozenturen zu geben, fördert die SRH Berlin Aufenthalte zwischen zwei Tagen und zwei Wochen. Möglich wären bis zu 60 aufeinander folgende Arbeitstage, was jedoch im Einzelfall entschieden werden muss. Die Mindeststundenanzahl, die erbracht werden muss, entspricht 8 Stunden Unterricht pro Woche.
Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktoranden etc.. Eine physische Anwesenheit an der Partnerhochschule ist Bedingung. Onlineveranstaltungen von Deutschland aus sind ausgeschlossen.
Informationen des DAAD:
Folgende Dokumente müssen vor Beginn des Aufenthalts unterschrieben vorliegen: (Vorlagen werden per Email durch das International Office versandt)
Du hast in der Regel 30 Tage Zeit diese Dokumente einzureichen. Wenn alle Dokumente vorliegen, kann die zweite Rate der Erasmus+ Förderung angwiesen werden.
Mitarbeitende der SRH Berlin University of Applied Sciences aus Verwaltung, Bibliothek, Finanzen, International Office, Marketing, Studierendenberatung, Technologie, Transfer, Weiterbildung und Lehre können Erasmus+ Mittel für Personalmobilität wie Fort- und Weiterbildungen beantragen.
Das Erasmus+ Programm fördert Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (außer Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug und Konferenzen) bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland und Hospitationen (Job Shadowing) an einer Erasmus+ Partnerhochschule.
Ort der Mobilität:
Ein Aufenthalt ist an einer Partnerhochschule mit einem Erasmus+ Partnerabkommen, in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland möglich. Um hochwertige Mobilitätsaktivitäten mit größtmöglicher Wirkung zu gewährleisten, muss die betreffende Aktivität einen Bezug zur beruflichen Fortbildung des Personals aufweisen und die Anforderungen hinsichtlich seiner Lernergebnisse und persönlichen Entwicklung erfüllen. Zu den förderfähigen Ländern zählen die Mitgliedsstaaten der EU, Nordmazedonien, Serbien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei (Programmländer).
Wichtig: Das Land darf nicht dein Hauptwohnsitzland sein. Wenn du an Partnerhochschulen außerhalb der Erasmus+ Programmländer einen Aufenthalt planst, erkundige dich beim International Office der SRH Berlin University of Applied Sciences nach deinen Möglichkeiten.
Dauer der Mobilität:
Um möglichst vielen Mitarbeitenden die Gelegenheit für einen Auslandsaufenthalt zu geben, fördert die SRH Berlin University of Applied Sciences Aufenthalte zwischen zwei Tagen und zwei Wochen. Möglich wären bis zu 60 aufeinander folgende Arbeitstage, was jedoch im Einzelfall entschieden werden muss. Als Anfangs- und Enddatum gelten jeweils der erste und der letzte Tag deiner Aktivität an der aufnehmenden Einrichtung. Bitte achte auf einen angemessenen Stunden-/ Arbeitsumfang im Hinblick auf die Gesamtaufenthaltsdauer. Kläre unbedingt den Zeitraum und die Länge deiner Personalmobilität mit deiner/deinem Vorgesetzten ab.
Informationen des DAAD:
Folgende Dokumente müssen vor Beginn des Aufenthalts unterschrieben vorliegen: (Vorlagen werden per Email durch das International Office versandt)
Du hast in der Regel 30 Tage Zeit diese Dokumente einzureichen. Wenn alle Dokumente vorliegen, kann die zweite Rate der Erasmus+ Förderung angwiesen werden.
Der Austausch mit Vertreter*innen internationaler Unternehmen, beispielsweise über Gastvorlesungen und -seminare an den Schools der SRH Berlin University of Applied Sciences, kann ebenfalls über Erasmus+ Gelder gefördert werden.
Die Gastdozent*innen tragen mit ihrer Erfahrung und ihrer Perspektive zur internationalen Vielfalt auf den Campi der SRH Berlin University of Applied Sciences bei und geben einen Einblick in den Unternehmensalltag. Im Gegenzug können sie den Gastvortrag nicht nur zu ihrer persönlichen Bereicherung nutzen, sondern auch nützliche Kontakte für mögliche Forschungs-, Entwicklungs-, Diplomarbeits- und/oder Unternehmensprojekte knüpfen.
Das ERASMUS+ Programm unterstützt finanziell Gastvorlesungen mit einer Dauer von 2 bis 14 aufeinanderfolgenden (Vortrags-)Tagen. Es wird erwartet, dass für jeden einzelnen Tag des Dozent*innenbesuchs Aktivitäten geplant werden, die in direktem Zusammenhang mit dem Mobilitätsprogramm stehen.
Die Anfangs- und Enddaten sind der erste und letzte Tag, an dem der/die Dozierende an der SRH Berlin University of Applied Sciences anwesend ist, um die in der Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement) beschriebenen Aktivitäten durchzuführen.
Die genauen Termine der Gastvorlesung (gemäß der vorgenannten ERASMUS+ Regelung) sind mit der Studiengangsleitung des Studiengangs, in dem die Gastvorlesung stattfinden soll, zu besprechen und zu vereinbaren.
Informationen des DAAD:
Bitte reiche folgende ausgefüllten und unterzeichneten ERASMUS+ Dokumente beim International Office der SRH Berlin University of Applied Sciences ein:
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