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Aufenthaltserlaubnis

Willkommen in Deutschland

Du hast deinen Zulassungsbescheid erhalten? Dann geht es jetzt an die Planung deines Auslandsstudiums an der SRH Berlin University of Applied Sciences. Ein wichtiger Meilenstein ist deine Aufenthaltserlaubnis.

Deine Aufenthaltserlaubnis ist nur in Verbindung mit deinem Reisepass gültig. Läuft dein Reisepass vor der Aufenthaltsgenehmigung ab, ist deine Aufenthaltsgenehmigung ebenfalls nicht mehr gültig. Wenn du Deutschland für mehr als 6 Monate verlässt, erlischt deine Aufenthaltserlaubnis automatisch.

Erste Schritte in Deutschland:

  • Beginne mit der Wohnungssuche und finde eine Wohnung (WG-Zimmer, Wohnung usw.). Du benötigst du eine richtige Anschrift, um deine Anmeldung abschließen zu können.
  • Besorge dir nach Einzug in deine neue Wohnung/dein neues Zimmer beim Bürgeramt einen Termin zur Anmeldung deiner Adresse. Bitte beachte, dass dies innerhalb von 2 Wochen nach deinem Umzugstermin erfolgen muss.
  • Vergiss nicht, eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Ohne eine richtige Krankenversicherung kannst du dein Studium nicht beginnen.
  • Du hast ein nationales Visum (D): Denk daran, dass du dein aktuelles Visum innerhalb von 90 oder 180 Tagen nach deiner Ankunft in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln musst (Bitte prüfe die Einreisestempel- und Visumsbedingungen). Dies muss bei der Ausländerbehörde in deiner Stadt erfolgen.
  • Du hast kein Einreisevisum benötigt: Bitte beantrage deine Aufenthaltserlaubnis innerhalb der ersten 90 Tage nach Ankunft in Deutschland (bitte überprüfe den Stempel in deinem Reisepass).
  • Einige Studierende, z.B. Austauschstudierende, die sich weniger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, können anstelle eines nationalen Einreisevisums für 90 Tage ein nationales (D) Visum erhalten, das bis zu 12 Monate gültig ist. Diese Studierenden brauchen nach ihrer Ankunft in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
  • Schweizer Staatsangehörige: Bitte beantrage innerhalb von 90 Tagen nach deiner Ankunft in Deutschland eine "Aufenthaltserlaubnis-Schweiz".

Weitere Informationen findest du im "Student Welcome Guide", den du zusammen mit deinen Zulassungsdokumenten erhältst.

Wie & wo bekomme ich meine Aufenthaltserlaubnis?

Zum Zeitpunkt, an dem du deine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern musst, empfehlen wir dir in der Stadt zu wohnen, wo du studierst. Falls du nicht in der Stadt wohnst, kann das Einwanderungsamt dir wahrscheinlich nur eine Fiktionsbescheinigung von 3 Monate geben.

  • Bitte buche deinen persönlichen Termin frühzeitig (6 Wochen vor Ablauf deines Visums). Du kannst deinen Termin auch online buchen. Jeden Mittwoch werden spontane Termine für den Donnerstag vergeben.
  • Für den Antrag benötigst du folgende Dokumente und Nachweise (Liste der Dokumente).
  • Fülle das Antragsformular aus und bringe die relevanten Dokumente und Nachweise mit. (Wie fülle ich den Antrag aus?)
  • Für Aufenthaltsverlängerung fülle auch die Studienprognose  aus.
  • Für Job Seeker fülle auch die Studienabschlussbescheinigung  aus.
  • Wo muss ich hin?
    Landesamt für Einwanderung (LEA)
    Keplerstraße 2
    10589 Berlin
  • In Berlin bieten wir einen Residence Permit Service an. Die Hochschule reicht deine Unterlagen bei den Behörden ein. Bitte vereinbare dazu einen Termin mit dem Residence Permit Service, um diesen Service zu nutzen.

 

 

Fragen & Antworten

Bitte gehe direkt zum nächsten Bundespolizeibüro und melde es. Sie werden dir eine Verlustanzeige geben. Falls du deinen Pass verloren hast, musst du zur Botschaft gehen, um einen neuen zu beantragen. Danach kannst du dein Visum/deinen Aufenthaltstitel beantragen. Wenn du nur deinen Aufenthaltstitel verloren hast, dann bringe eine Kopie dieser Verlustanzeige, deines Passes und ein biometrisches Foto von dir zum Residence Permit Service der SRH University.

Du darfst während des Kalenderjahres bis zu 120 volle Tage (ganzer Tag = 8 Stunden pro Tag) oder 240 halbe Tage (halber Tag = 4 Stunden) arbeiten. Selbständige Arbeit ist nicht erlaubt.

Für einen Gesamtaufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Diese Regelung gilt nur für Besuche zu touristischen ZweckenAchtung! Um in einem anderen Land der Europäischen Union zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren, musst du unter Umständen ein Studien- oder Praktikumsvisum beantragen. Bitte erkundige dich bei der jeweiligen Botschaft über die Voraussetzungen.

Dies kann relevant sein, wenn du ein Austauschsemester oder ein Praktikum im Ausland absolvieren möchtest.

Du darfst deine Familie gerne mitbringen. Wir raten dir direkt ein Familienvisum zu beantragen und alle zusammen einzureisen. Hierfür findest du mehr Informationen auf der Seite deiner Botschaft. Der Nachzug ist auch möglich, aber der Prozess ist aufwändiger. Weitere Informationen findest du auf der Seite des Landesamts deiner Stadt.

Du darfst dein Studium wechseln, aber es wird empfohlen diesen Wechsel im 1ten oder 2ten Semester zu machen. Außerdem solltest du nachweisen können, dass dir für den neuen Studiengang Studienleistungen anerkannt werden können. Auch musst du die Exmatrikulation des alten Studiengangs und die Immatrikulation vom neuen Programm aufweisen können. Mit der Ausnahme, dass du nicht von Master zu Bachelor wechseln darfst.

In Berlin ist es nicht so einfach einen Termin für die Anmeldung zu bekommen, aber du kannst auf der Webseite suchen oder direkt zu 030-115 anrufen. Am besten rufst du am späten Nachmittag an, denn dann gibt es oft Termine für den nächsten Tag.

Generell darfst du nur ein Urlaubssemester oder Verlängerung nehmen. Beim zweiten Urlaubssemester oder Verlängerung musst du es beantragen und dann wird deine Situation vom Landesamt analysiert und geschaut, ob du dein Studium ordnungsgemäß betrieben und angemessene Fortschritte gemacht hast.

Ja, das Landesamt sollte im gegebenen Moment informiert werden. Wenn du im 1ten oder 2ten Semester gewechselt hast, dann ist es relativ leicht es dem LEA zu erklären. Wenn du den Studiengang jedoch in den höheren Semestern entscheidest das Studium zu wechseln, dann wird es kompliziert den Wechsel zu begründen. Der Hochschulwechsel sollte sobald du in deiner neuen Universität eingeschrieben bist gemacht werden. Der Studiengangswechsel muss aber erst gemeldet werden, wenn dein Aufenthaltsdokument abläuft.

Soll ich meine alte Anmeldung präsentieren oder warten bis meine neue da ist und dann mich für meinen Aufenthaltstitel bewerben? Bewirb dich immer pünktlich 6 Wochen bevor dein Dokument abläuft. Wenn Du noch nicht die neue Anmeldung hast, dann präsentiere die alte und reiche später per E-Mail die neue nach oder bringe sie zum Termin beim Landesamt mit. Es ist wichtig, dass das Landesamt die aktuelle Anmeldung bis zum Termin hat, denn hier wird dein neues Dokument hingeschickt.